Sie sind hier

Frage und Antwort

Unterschrift Ausbildungsvertrag

Unser 16jähriger Pflegesohn kann ab September eine dreijährige Ausbildung beginnen. Da wir nicht nur seine Pflegeeltern sondern auch seine Vormünder sind, sind wir doch berechtigt, seinen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben?

Wenn Sie kompletter Vormund sind, also nicht nur Teile der Vormundschaft haben, sondern gleichzeitig die Personensorge und die Vermögenssorge, dann fällt die Unterschrift unter den Lehrvertrag in Ihre Obliegenheiten. Da Ausbildungsgeld als Einkommen gilt und somit die geldlichen Belange des jungen Menschen betrifft, ist hier für die juristische Vertretung in Form eines Vertrages die Vermögenssorge notwendig. 

Bevor Sie jedoch die Unterschrift leisten, müssen Sie unbedingt folgende rechtliche Regelung im BGB beachten:

§ 1795 verlangt eine Genehmigung vom Familiengericht bei einem Ausbildungsvertrag. Dort heißt es im Absatz 2 Satz 1:

Der Vormund bedarf der Genehmigung des Familiengerichts

1. Zu einem Ausbildungsvertrag, der für längere Zeit als ein Jahr geschlossen wird.

Wenn Sie den Lehrvertrag ohne vorherige Genehmigung unterschreiben, ist dieses Rechtsgeschäft unwirksam!

Es ist also wichtig, dass Sie sich nach Erhalt der Zusage der Ausbildung oder des Ausbildungsvertrages, an die Rechtspflegerin ihres Familiengerichtes wenden, die Situation schildern und um Genehmigung nachfragen. Bitte beachten Sie, dass Sie in dieser Angelegenheit ausschließlich als Vormünder und nicht als Pflegeeltern handeln. Stellen Sie daher den Antrag auf Genehmigung mit dem Aktenzeichen Ihrer Vormundschaft als Vormünder für Ihr Mündel. 

Diese Antwort entspricht der aktuellen Rechtslage des Vormundschaftsrechts ab 1. Jan. 2023

Letzte Aktualisierung am: 
11.05.2022