Sie sind hier

Aus der Praxis

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 3

Weiterführung meines Berichtes zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind.

Mein erster Bericht an das Gericht

Sieben Wochen nach der Bestellung zur Verfahrenspflegerin schreibe ich nachfolgenden Bericht an den zuständigen Richter:

„Gemäß Ihres Beschlusses vom 16.4. habe ich Kontakt zu Mira aufgenommen und mit ihr in drei Gesprächen ihre Vorstellung zur Ausübung und Umfang des Umgangsrechtes mit ihren leiblichen Eltern erarbeitet.

Mira hat nachfolgende Wünsche über die Regelung der Besuchskontakte:

Mira möchte an ihren Wochenenden mehr Normalität, das bedeutet für sie auch, Wochenende zur eigenen Verfügung zu haben (Zitat Mira: mal mit Mama und Papa was unternehmen, mit den Freundinnen schwimmen gehen, lange schlafen, einfach mal so ein Wochenende haben, wie meine Freundinnen haben).

Andererseits ist sie auch daran interessiert, weiterhin Besuche bei ihrer leiblichen Mutter und ihrer Schwester und bei ihrem leiblichen Vater und dessen neuer Familie sowie auch zu den Großeltern zu machen. Sie hat dazu folgende Wünsche geäußert:

  • Erstes Wochenende zuhause (Pflegefamilie)
  • Zweites Wochenende bei Mama mit Übernachtung – samstags 11 bis sonntags 16 Uhr.
  • Drittes Wochenende zuhause
  • Viertes Wochenende bei Papa samstags 11 bis 18 Uhr.

Dann Wechsel:

  • Erstes Wochenende zuhause
  • Zweites Wochenende bei Mama Samstag 11 bis 18 Uhr
  • Drittes Wochenende zuhause
  • Viertes Wochenende bei Papa mit Übernachtung samstags 11 bis sonntags 16 Uhr

Dann wechseln wieder von vorne beginnend – Wochenende zuhause, Wochenende mit Übernachtung bei der Mutter, Wochenende zu Hause, Wochenende mit Samstag beim Vater usw.

Mira ist es besonders wichtig, keinen der beiden leiblichen Eltern durch unterschiedliche Besuchszeiten zu bevor- oder zu benachteiligen. Sie wünscht sich bei den beiden den gleichen Besuchsumfang.

Es ist Miras Herzenzwunsch, dass diese Vorschläge von beiden Eltern so angenommen werden und hofft inständig, dass ihr Eltern nicht jedes Mal mit ihr in Diskussion darüber gehen werden.

Sie macht dazu folgenden Vorschlag:

Wir machen das bis zum Ende des Jahres so, ohne darüber zu regen, dann können wir gucken, wie es so gewesen ist, aber bis dahin sollen wir es so machen, wie es besprochen worden ist.

Es ist im Interesse des Kindes, dass Mira nicht immer in Diskussionen um die Besuchskontakte verwickelt und damit überfordert wird. Es ist ihr noch nicht möglich, den Argumenten einzelner Beteiligter zu widerstehen. Sie fühlt sich solchen Diskussionen nicht gewachsen und hat darüber hinaus Angst, die Eltern zu verletzten. Das möchte sie auf keinen Fall – im Gegenteil ist sie sehr darum bemüht, die Wünsche der Erwachsenen mit ihren Wünschen in Einklang zu bringen.

Mira bittet ihre Eltern sehr darum, sich mit ihren Vorschlägen zur Besuchskontaktregelung einverstanden zu erklären und dies gut zu finden weil -Zitat- Mira: - „ich dies will und das gut für mich ist. Und wenn einer sagt, dass ist nicht so, dann sagen Sie: ICH habe mit Mira geredet und Sie nicht:“

Selbstverständlich bin ich bereit, im Rahmen meiner mündlichen Anhörung die Interessen und den Willen von Mira den Beteiligten gegenüber zu verdeutlichen.“

Folgen dieses Berichtes

Das Gericht sendet allen Beteiligten diesen Bericht zu. Nach gut einer Woche kommt ein Anruf der Rechtsanwältin der Mutter. Sie habe meinen Bericht vorliegen und es sei ihr klar geworden, was das eigentlich alles für das Kind bedeute. Nachher käme die Mutter zu ihr und ob ich ihr raten könne, wie sie mit der Mutter dieses Thema nun angehen könne. Wir besprechen uns eine Weile und dann bleibt mit nur noch, die Daumen zu drücken und zu hoffen, dass der Anwältin ihr Vorhaben gelingen möge.

Erweiterung des Gerichtsauftrages zur Schulfrage

Sechs Wochen später – in den Sommerferien - kommt die Nachfrage des Richters, ich möge bitte auch den Willen des Kindes hinsichtlich der weiterführenden Schule erkunden. Eine entsprechende Anhörung wurde auf den Tag nach der Rückkehr der Pflegefamilie aus dem Urlaub gelegt, drei Tage vor Beginn des neuen Schuljahres.

Aus dem angehängten Protokoll der Anhörung zu dieser Frage geht hervor, dass das Jugendamt die Schule am Wohnort des Kindes, die Mutter jedoch eine Schule in Köln bevorzugt. Falls Mira sich aber für eine Schule am Wohnort entscheiden würde, würde sie dies akzeptieren. Sie wolle nicht gegen den erklärten Willen des Kindes handeln. Daraufhin wurde mit allen Beteiligten im Gericht Einigkeit darüber erzielt, dass unverzüglich mit mir als Verfahrenspflegerin Kontakt aufgenommen werden solle, um den Willen Miras zu erkunden. Unter Verzicht auf eine streitige Entscheidung wolle man dann zu einer Einigung kommen.

Zweiter Bericht an den Richter

Am 1.8. antwortete ich auf das Schreiben des Richters folgendermaßen:

„Sie beauftragten mich, den Willen von Mira im Hinblick auf den anstehenden Schulwechsel zu erkunden.

Mit Mira habe ich bereits darüber gesprochen, als ich ihr erklärte, was meine Aufgabe als Verfahrenspflegerin sei. Mira bestand, dass ich ihren Willen und ihre Interessen vor Gericht kund tun würde und sprach mich sofort darauf an, dass es für sich viel wichtiger sei, die Schulfrage geklärt zu haben. Und ob ich nicht das erst nun könnte und dann mit ihr über die Besuchskontakte reden. Als ich ihr erklärte, dass die Schulfrage nicht mein Auftrag sei, war sie zwar enttäuscht, ließ sich jedoch nicht entmutigen und erklärte mir sehr klar, was denn nun eigentlich das Problem sei. Sie erläuterte mir die Position ihrer leiblichen Mutter, die Meinung ihrer Pflegeeltern und auch die Vorstellungen des Jugendamtes.

Dann erklärte sie sehr klar und deutlich, dass sie eigentlich nur in die Schule an ihrem Wohnort gehen möchte. Dort würde eine Freundin hingehen und außerdem wäre der Weg dahin viel besser. Sie wohne schließlich hier und gehörte also demnach auch hier in die Schule. Köln sei ja sicherlich nicht schlecht, aber für sie wäre das keine Frage. Der Weg nach Köln wäre so lang, sie müsse mir Bus und/oder S-Bahn fahren und auch noch laufen. Außerdem kenne sie dort keinen. Das wäre überhaupt nichts für sie, aber die Schule hier – das wärs.

Die Art und Weise, wie Mira sich mit mir darüber unterhielt zeigte klar, dass sie darüber intensiv nachgedacht hatte. Sie äußerte sich klar und deutlich und war sich ihres Wunsches völlig sicher.“

Beendigung des Auftrages?

Einige Wochen lang hörte ich nichts mehr. Dann rief ich die Pflegeeltern an und frage nach, da mich die Entscheidungen natürlich interessierten. Es stellte sich heraus, dass es keinen Beschluss gegeben habe, da man zu einer Einigung gekommen war. Mira besuche die Schule am Wohnort und die Besuche liefen so ab, wie gewünscht.

Ich war irritiert, dass das Gericht mir kein Protokoll oder eine Nachricht geschickt hatte und wusste nicht so richtig, wie ich mich nun verhalten sollte. Offensichtlich schien mein Auftrag beendet und so schickte ich dem Gericht die Rechnung.

Wie sich kurze Zeit später zeigte, beendete der Richter nicht meinen Auftrag sondern erweiterte ihn auf die Frage zur Urlaubs- und Feiertagsregelung. Dies beschreibe ich im Teil 4.

Weiterlesen: 
Bericht

von:

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 1

Meine Begleitung von Mira bei der Regelung von Besuchskontakten und einer von der Mutter gewünschten Rückkehr des Kindes. Der Bericht ist sehr ausführlich und umfasst daher mehrere Teile.
Bericht

von:

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 2

Weiterführung meines Berichtes zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für das Pflegekind Mira.
Aus der Praxis

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 4

Mit diesem Teil 4 endet mein Bericht über meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für Mira.
Letzte Aktualisierung am: 
30.09.2022

Das könnte Sie auch interessieren

Bericht

von:

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 2

Weiterführung meines Berichtes zu meiner Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für das Pflegekind Mira.
Aus der Praxis

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 4

Mit diesem Teil 4 endet mein Bericht über meine Tätigkeit als Verfahrensbeiständin für Mira.
Erfahrungsbericht

von:

Die Geschichte von Tim – Bericht eines Verfahrensbeistandes -

Vor einigen Jahren wurde ich Verfahrensbeiständin eines Jungen, der mit 1/2 Jahr in die Pflegefamilie gekommen war und nun fünf Jahre dort lebte. Nachdem anfänglich die Besuchskontakte gut klappten, wurden diese mit der Zeit unregelmäßiger und es kam zu einem Rückführungswunsch der Mutter. Diese Situation brachte das Kind in Loyalitätskonflikte, die er dadurch zu lösen versuchte, dass er seine Mutter nicht mehr sehen wollte. Die Mutter stellte einen Antrag auf Klärung der Besuchskontakte, die Pflegeeltern einen Antrag auf Verbleib.
Bericht

von:

Verfahrensbeiständin für ein Pflegekind - Teil 1

Meine Begleitung von Mira bei der Regelung von Besuchskontakten und einer von der Mutter gewünschten Rückkehr des Kindes. Der Bericht ist sehr ausführlich und umfasst daher mehrere Teile.