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Verhalten des Kindes

Erfahren Sie hier mehr darüber, wie das Verhalten des Kindes im Hilfeplan vermerkt werden soll.

Themen:

Natürlich ändert sich das Verhalten des Kindes im Laufe der Zeit. Es gibt aber auch Verhaltensweisen, die dem Wesen eines Kindes entsprechen oder aus einer Beeinträchtigung heraus erfolgen und sich kaum oder gar nicht ändern. Wenn dieses Verhalten eben so ist wie es ist und von der Umwelt als solches akzeptierend hingenommen wird, wird dies Verhalten nicht als störend empfunden. Diese Einschätzung durch die Umwelt kann sich jedoch ändern und dann Auswirkungen auf das Kind haben.

Beispiel:

Ein Pflegekind hat eine FASD-Beeinträchtigung. Es kommt in die erste Klasse. Dort ist es so, wie es eben ist und die anderen Kinder der Klasse sehen es so, wie es ist und nehmen es so, wie es ist. Für keinen ein Problem. Im zweiten Schuljahr merken die Mitschüler, dass es anders ist. Sie bewerten sein Verhalten als anders, lassen es aber gewähren. Für das Pflegekind immer noch kein Problem. Im dritten Schuljahr bemerkt das Kind selbst, dass es anders ist als seine Mitschüler. Jetzt wird es schwieriger.

Das Verhalten eines Kindes ist ja in sich wertfrei, wird aber als positiv oder störend angesehen, je nachdem, wie es von anderen gesehen und bewertet wird. Es macht daher durchaus Sinn, solche sich verändernden Bewertungen im Hilfeplan zu vermerken und zu überlegen, ob diese Veränderungen für das Kind nun so gravierend geworden sind, dass es einen Bedarf an Hilfe hat.

Manchmal verhält sich ein Kind auch auf eine besondere Weise, weil es durch Rahmenbedingungen um die Pflegefamilie herum dazu gebracht wird. Dieses Verhalten ist dann meist auch Thema im Hilfeplangespräch, ohne aber, dass eine Änderung der Rahmenbedingungen vereinbart wird. Pflegekind und Pflegefamilie müssen dann weiter mit diesem Verhalten leben – oder die Pflegeeltern entscheiden sich trotzdem, etwas in ihrem Alltag zu verändern, was dem Kind hilft und damit sinnvoll und verantwortlich ist.

Beispiel:

Die leibliche Mutter des Kindes war es gewöhnt, jederzeit bei den Pflegeeltern anzurufen und mit ihrem Kind sprechen zu können. Nach der Phase der Eingewöhnung merkten die Pflegeeltern, dass dies das Kind irritierte und es eigentlich die ganze Zeit innerlich in ‚Hab-Acht-Stellung‘ auf den Anruf der Mutter wartete. Die Mutter schwebte wie übermächtig beständig über dem Kind. Beim nächsten Hilfeplangespräch wurde das Thema angesprochen – die Mutter konnte die Bedenken der Pflegeeltern nicht verstehen. Es wurden keine Veränderungen zu den Telefonaten in den Hilfeplan aufgenommen.

Die Pflegeeltern bemerkten jedoch weiterhin die Angespanntheit des Kindes. Sie entschieden sich, dem Kind Sicherheit durch eine veränderte Situation zu ermöglichen, ohne die Anrufe der Mutter unterbinden zu wollen: Sie schlossen einen Anrufbeantworter an dieser Telefonnummer an. Regelmäßig hörten sie mit dem Kind den Anrufbeantworter ab und überlegten dann mit ihm, ob und wann es seine Mutter anrufen wollte. Das Kind hatte nun das Gefühl, entscheidend an der Telefonaktion beteiligt zu sein. Es entspannte sich und war hoch zufrieden. Nach anfänglicher Aufregung stimmte auch die Mutter dieser Lösung zu, welche dann im nächsten Hilfeplan auch so beschrieben wurde.

Letzte Aktualisierung am: 
28.11.2013

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