Sie sind hier
Verschiedene Formen der Familienpflege
Die folgenden Pflegeformen sind immer Unterbringungen des Kindes in Vollzeitpflege, dies bedeutet, dass das Kind Tag und Nacht in der Pflegefamilie lebt.
Kurzzeitpflege
Eltern sind kurzfristig nicht in der Lage, ihr Kind zu versorgen. Hier besteht kein Erziehungsnotstand, sondern ein Versorgungsnotstand, weil Mutter/Vater z.B. im Krankenhaus, Kur etc. sind. Sobald Mutter/Vater wieder zuhause sind, geht das Kind in die Familie zurück.
Familiäre Bereitschaftsbetreuung (FBB) / Bereitschaftspflege
Der Aufenthalt des Kindes ist zeitlich begrenzt. Diese Form der Vollzeitpflege ist eine notwendige Klärungsphase, um die noch unklare zukünftige Perspektive des Kindes zu bedenken und eine entsprechende Entscheidung zu treffen. Entweder geht das Kind zur Herkunftsfamilie zurück, oder es wird in eine Dauerpflegefamilie, manchmal auch in ein Heim vermittelt. Überwiegend sind die Kinder, die in Familiärer Bereitschaftsbetreuung untergebracht werden vorher vom Jugendamt „in Obhut“ genommen worden, weil es eine Kindeswohlgefährdung in der Herkunftsfamilie gab.
Wochenpflege
In der Wochenpflege werden die Pflegekinder im Haushalt der Pflegefamilie während der Woche Tag und Nacht oder nur an bestimmten Tagen betreut. Die Gründe für die Wahl dieser Betreuungsform liegen meist in ungünstigen und unregelmäßigen Arbeits- und Ausbildungszeiten oder entfernten Arbeitsorten der Eltern des Kindes. Diese Form der Vollzeitpflege gibt es immer seltener.
Zeitlich befristete Vollzeitpflege
In eine zeitlich befristete Vollzeitpflege wird das Kind mit der klaren Perspektive der Rückkehr in seine Herkunftsfamilie aufgenommen.
Die Herkunftsfamilie ist nur für eine gewisse Zeit nicht in der Lage, das Kind weiter selbst zu erziehen und zu versorgen, möchte dies aber in überschaubarer Zukunft wieder tun. Darüber hinaus ist die Beziehung des Kindes zu seinen Eltern und umgekehrt positiv, so dass eine gemeinsame Zukunftsperspektive besteht und die Eltern weiter die Hauptbezugspersonen für das Kind bleiben wollen und sollen. Die Pflegeeltern müssen in dieser Pflegeform eng mit den Herkunftseltern und dem Jugendamt zusammen arbeiten.
Zeitlich unbefristete Vollzeitpflege (Dauerpflege)
Diese Pflegeform ist eine dauerhafte (langjährige) Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie. Die Pflegeeltern sollen die Hauptbezugspersonen für das Pflegekind werden. Ziel dieser Form der Unterbringung ist die Integration des Kindes in eine neue Familie.
Sonderpflege – Erziehungsstellen
Sonderpflegestellen sind Pflegefamilien, bei denen Kinder mit besonderen Bedürfnissen leben. Diese Pflegeeltern haben eine entsprechende pädagogische Ausbildung und/oder verfügen über langjährige Erziehungserfahrungen. Hier werden behinderte, stark entwicklungsbeeinträchtigte oder ältere Kinder dauerhaft oder auch zeitweise untergebracht.
Diese Kinder haben einen besonderen erhöhten Erziehungsanspruch an die Pflegeeltern. Sonderpflegestellen bzw. Erziehungsstellen werden in ihrer Arbeit besser beraten und unterstützt und erhalten auch bessere finanzielle Leistungen.