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Frage und Antwort

Versorgungsansprüche

Wenn das Kind vor der Adoption Waisen-, Unfallrenten oder sonstige Versorgungsleistungen bekommen hat, bekommt es sie auch nach der Adoption weiter?

Ansprüche des Kindes aus dem Sozialrecht o.ä. wie z.B. Renten (Waisenrenten, Unfallrenten, sonstige Versorgungsansprüche) sind personengebunden und werden durch die Adoption NICHT berührt. Sie bleiben auch nach der Adoption eigenständige Ansprüche des Kindes.

Letzte Aktualisierung am: 
23.06.2022

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