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Frage und Antwort
Versorgungsansprüche
Themen:
Ansprüche des Kindes aus dem Sozialrecht o.ä. wie z.B. Renten (Waisenrenten, Unfallrenten, sonstige Versorgungsansprüche) sind personengebunden und werden durch die Adoption NICHT berührt. Sie bleiben auch nach der Adoption eigenständige Ansprüche des Kindes.
Letzte Aktualisierung am:
23.06.2022
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ohne weitere Verpflichtung