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Wechsel der Vormundschaft nur über einen Anwalt?
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Sie brauchen keinen Anwalt. Es reicht, wenn Sie sich als ehrenamtlicher Einzelvormund bei Ihrem Familiengericht zur Verfügung stellen. Dafür genügt ein Schreiben von Ihnen und Ihrem Mann an das Familiengericht Ihres Wohnortes. In diesem Schreiben weisen Sie auf das für Ihre Pflegetochter gültigen Aktenzeichen der bisherigen Amtsvormundschaft hin und begründen Ihren Wunsch, denn eine ehrenamtliche Einzelvormundschaft ist immer vorrangig. Sie erläutern, warum Sie die Vormundschaft übernehmen möchten und dass Sie sich dafür geeignet halten.
Das Familiengericht muss dann das Jugendamt als fachkompetente Behörde zu einer Stellungnahme auffordern. Nachdem dies geschehen ist, ist es eine unabhängige Entscheidung der Rechtspflegerin am Familiengericht, die Vormundschaft auf Sie zu übertragen.
Wichtig ist: Stellen Sie diesen Antrag schnell, denn der geplante Wechsel in der Amtsvormundschaft ist ein guter Zeitpunkt. Sprechen Sie doch vorab mit der bisherigen Vormundin. Vielleicht ist es ja auch möglich, dass die Sie unterstützt und einen entsprechenden Wechsel auf Sie befürwortet.