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Weiterführende Schule
Themen:
Die Entscheidung über den Besuch einer weiterführenden Schule obliegt dem Sorgeberechtigten des Kindes. Diese Entscheidung ist für die Zukunft des Kindes von Bedeutung und daher keine Entscheidung im Rahmen der Alltagssorge, die Pflegeeltern ja haben, sondern eine Grundentscheidung. Diese hat nur der Sorgeberechtigte. Das bedeutet jedoch in der Praxis nicht, dass die Meinung der Pflegeeltern keine Rolle spielt, denn sie sind ja die Experten für das Kind und erfahren das Kind im alltäglichen Schuleinerlei.
Es ist daher sehr sinnvoll, vor der Antragsstellung zur weiterführenden Schule im Hilfeplangespräch dieses Thema einzubringen. Da sitzt ja auch der Sorgeberechtigte und so können die Beteiligten gemeinsam - unter Berücksichtigung des kindlichen Willens - die richtige Entscheidung fassen. Oft spielt natürlich auch die fachkompetente Meinung der Lehrer des Kindes eine maßgebliche Rolle, um eine für das Kind angemessene Entscheidung treffen zu können.
Sollten die Pflegeeltern der Meinung sein, dass die Entscheidung des Sorgeberechtigten nicht im Sinne des Kindes liegt, dann sollten sie das Jugendamt deutlich einspannen und notfalls auch gegen eine Entscheidung des Sorgeberechtigten vor das Familiengericht gehen. Hier würde die Begründung in der befürchteten Kindeswohlgefährdung liegen, wenn das Kind keine ihm angemessene Schule besuchen dürfe.
In der Praxis habe ich bisher einen Fall erlebt, in dem dies durch das Gericht entschieden werden musste. Meist reicht eine klare Sprache beim Hilfeplangespräch.
Die Anmeldung in der Schule muss über den Sorgeberechtigten erfolgen.