Sie sind hier

Tiefergehende Information

Wenn die Pflegeeltern auch Vormund sind

Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.

Ob Pflegeeltern selbst Vormünder oder Pfleger ihrer Pflegekinder sein sollten hängt unmittelbar mit dem Kind, seiner Geschichte, möglicher Traumatisierungen, Perspektiven und Möglichkeiten zusammen.
Rechtlich gesehen ist der ehrenamtliche Einzelvormund vorrangig vor allen anderen Vormundschaftsmöglichkeiten. Pflegeeltern können durchaus ehrenamtliche Einzelvormünder ihrer Pflegekinder werden.

Wenn Pflegeeltern Vormünder/Pfleger ihres Pflegekindes sein wollen oder schon sind, dann muss klar für sie sein, in welcher Position sie in bestimmten Situationen denn nun tätig sind – als Vormund oder als Pflegeeltern. Welchen Hut ziehen sie sich an in Hilfeplangesprächen – den des Vormundes oder den der Pflegepersonen? Dort sind sie in beiden Positionen beteiligt. Wichtig ist, dass sie sich (und anderen) klar machen, dass sie sich nicht nur auf eine Position beschränken lassen, sondern in beiden Positionen – als Vormund und als Pflegeeltern – etwas zu sagen haben.

Beispiel

Ich begleitete ein Pflegeelternpaar zu einem Hilfeplangespräch, in dem es um die Zukunft ihres Pflegesohnes gehen sollte. Die Pflegeeltern waren sehr mitgenommen, da es trotz aller ihrer Bemühungen nun doch so weit gekommen war, dass der Junge nicht mehr bei ihnen bleiben wollte und konnte und für den 15jährigen eine Wohngruppe gesucht wurde. Ihr örtliches und bisher zuständiges Jugendamt bewertete das Geschehen als Abbruch und gescheitertes Pflegeverhältnis und wollte eine Verlegung des Jungen in die Nähe seiner Herkunftsfamilie in eine dortige Wohngruppe, damit der Junge wieder an seine Herkunftsfamilie andocken könne. Die Pflegeeltern wollten den Jungen lieber in ihrer Nähe haben. Sie wollten sich weiter um ihn kümmern und sahen ihn auch weiterhin als Familienmitglied an. Der Junge sah das auch so, konnte aber –jetzt in der Pubertät- die Nähe einer Familie im Alltag nicht mehr ertragen. Die Einschätzung des Jugendamtes verletzte die Pflegeeltern sehr. Sie fühlten sich schuldig und wie gelähmt. Sie hatten das Gefühl, es liefe alles falsch, hatten aber keine Kraft mehr, sich immer noch zu wehren – obwohl sie Vormund des Jungen waren.

Sie baten mich daher, zu dem folgenden Hilfeplangespräch mitzukommen. Dies war ein Übergabegespräch zwischen dem jetzt zuständigen Jugendamt (§ 33 SGB VII - Vollzeitpflege am Ort der Pflegeeltern) und dem nun bald zuständigen Jugendamt am Wohnort der Herkunftsfamilie, da der Junge ja in eine andere Hilfeform (§ 34 - Wohngruppe) wechseln sollte.

Das Übergabegespräch begann nach der Begrüßung als Austausch zwischen den beiden Fachkräften des bisher zuständigen Jugendamtes und dem Sozialarbeiter des neuen Jugendamtes. Die Pflegeeltern wurden nicht einbezogen – alles lief an ihnen vorbei.

Nachdem ich dies eine Zeitlang betrachtet hatte, mischte ich mich ein mit der Nachfrage, warum die Pflegeeltern so unbeachtet blieben, denn ohne ihre Mitwirkung und Entscheidung könnte ja letztendlich nichts passieren. Anschließend nahm ich ruhig die Äußerung der beiden Fachkräfte entgegen, dass das Pflegeverhältnis ja nun beendet würde und die Pflegeeltern somit raus seien.
Ich antwortete, dass ich dies anders sehen würde, denn erstens habe der Junge zwölf Jahre in der Pflegefamilie gelebt und zweitens seien die Pflegeeltern Vormund.
Nun entstand eine längere Pause. An den beiden Fachkräften des bisher zuständigen Jugendamtes prallte diese Erläuterung sichtlich ab, während der neu zuständig werdende Sozialarbeiter tief Luft holte, etwas hektisch in seinen Akten blätterte, dann rot anlief und erklärte, dass dies nicht in seinen Akten stände – ob das denn so stimmen würde. Die beiden Damen nickten zustimmend.

Nun veränderte sich die Atmosphäre des Gespräches. Als erstes entschuldigte sich der Sozialarbeiter dafür, dass die Pflegeeltern bisher so draußen vorgelassen worden waren. Als Vormund jedoch seien sie ja die für ihn entscheidenden Gesprächsteilnehmer. Dann begann das Gespräch quasi noch einmal neu. Die Pflegeeltern, die sich bisher überhaupt nicht ernst genommen gefühlt hatten, wurden nun in ihrer Rolle als Vormund wahrgenommen und es wurde deutlich, dass sie nun in dieser Rolle auch wieder Bedeutung für den Jungen bekommen hatten.

Letzte Aktualisierung am: 
18.11.2013

Das könnte Sie auch interessieren

Tiefergehende Information

Regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern

Sehr hilfreich für das Verständnis der Entwicklung des Kindes kann ein regelmäßiger Bericht der Pflegeeltern über die Zeit zwischen den Hilfeplangesprächen sein.
Erfahrungsbericht

von:

Gemeinsam im Hilfeplangespräch

Eine Familie und ihr Beistand berichten über ihre Erfahrungen im Hilfeplangespräch. Von Anne Naber und Anette Karger
Tiefergehende Information

Anrechte bzw. Ansprüche bei der Zusammenarbeit mit der Jugendhilfe im SGB VIII

Pflegeeltern haben einen rechtlichen Anspruch auf Beratung und Unterstützung.
Tiefergehende Information

Rechtsgrundlagen zum Thema Hilfeplan

Eine ausführliche Sammlung der rechtlichen Grundlagen (Gesetzestexte), die beim Thema Hilfeplan relevant sind.
Tiefergehende Information

Pflegekinderdienst und Pflegeeltern

Was können Pflegeeltern von ihrem Jugendamt erwarten und verlangen? Hier finden Sie eine Auflistung der 6 wichtigsten Punkte.
Geänderte Rechtslage

von:

Hilfeplan - Ergänzungen durch das Bundeskinderschutzgesetz seit 2012

Wichtige Ergänzungen zur Hilfeplanung durch das seit 1.Januar 2012 gültige Bundeskinderschutzgesetz
Tiefergehende Information

Der Hilfeplan

Eine Hilfeplanung bedeutet, dass die beratende Sozialarbeiterin mit dem Personensorgeberechtigten und dem Kind oder Jugendlichen überlegen muss, welche Hilfe denn geeignet und notwendig wäre. Lesen Sie mehr über: Hilfeplanung für eine mögliche Vollzeitpflege, Konzepte aus der Praxis, Prüfung einer Adoptionsmöglichkeit, Frühe Beratung - und wie die Pflegeeltern ins Geschehen kommen.
Tiefergehende Information

Beteiligung des Pflegekindes an der Hilfeplanung

Informationen und Überlegungen zu der Frage, wie die ernsthafte Beteiligung der Pflegekinder an den Entscheidungen im Hilfeplanverfahren gestärkt und vertieft werden kann.
Tiefergehende Information

Entscheidungsbefugnis der Vollzeitpflegeperson

Im Erziehungsalltag von Pflegefamilien taucht immer wieder die Frage nach den Entscheidungsbefugnissen der Pflegeeltern bzw. der Notwendigkeit der Einbeziehung des Sorgeberechtigten auf. Hier deshalb einige grundlegende Informationen zu Entscheidungen, die die Pflegeeltern im Rahmen der Alltagssorge treffen können und Entscheidungen, die der Sorgeberechtigte als Grundentscheidung treffen muss.
Tiefergehende Information

Das "zuständige" Jugendamt

Die Vollzeitpflege ist ein Angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Hilfen zur Erziehung. Wenn diese Hilfe die geeignete Hilfe ist, dann wird sie vom Jugendamt geleistet. Aber welches Jugendamt muss leisten? Hier finden Sie die Antworten.