Sie sind hier

Basiswissen

Wie wird ein Kind ein Pflegekind?

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.

Kinder geraten in ihren Familien in Not. Die Eltern sind nicht in der Lage, das alltägliche Leben mit ihrem Kind geregelt zu bekommen. Aufgrund ihrer eigenen Lebensproblematik sind sie sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein. Manche Eltern können aufgrund einer eigener schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen, andere Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung in eine schwere Krise.

treppe100Zuallererst wird diesen Eltern vom Jugendamt Hilfe angeboten, die darauf abzielt, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst versorgen können. Diese sogenannten familienstützenden Maßnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) werden für einen längeren Zeitraum angeboten. In dieser Zeit soll sich die Familie wieder stabilisieren, damit die Eltern ihre Kinder wieder eigenverantwortlich erziehen können. In vielen Familien sind die familienstützenden Hilfen erfolgreich, besonders dann, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren. Liegen die Ursachen der Familienkrise jedoch überwiegend in der Persönlichkeit der Eltern begründet, dann können diese die ihnen angebotenen Familienhilfen häufig nicht annehmen und das Kind lebt weiterhin in einer Gefährdung.

Das Jugendamt muss dann einen Schritt weiter gehen und die Eltern davon überzeugen, dass das Kind erst einmal die Familie verlassen und anderweitig versorgt werden muss. Sind die Eltern damit nicht einverstanden, dann muss das Jugendamt zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Der Familienrichter oder die Richterin kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.

Manchmal muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und untergebracht werden. Dies Kind wird dann "in Obhut" genommen und findet erst einmal Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe.

Recht auf Familie

Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.

  • Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
  • Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
  • Was hat das Kind für Bedürfnisse?
  • Gibt es Bewerber, die zu diesem Kind passen?

Spricht alles dafür, dass das Kind in einer Pflegefamilie leben kann, dann müssen der Personensorgeberechtigte und das Jugendamt entsprechend entscheiden.

Letzte Aktualisierung am: 
15.05.2008

Das könnte Sie auch interessieren

Basiswissen

Pflegeeltern werden - Erste Schritte

Beispiel: Modell der Stadt Kerpen.
Basiswissen

Jugendamt und Pflegeeltern - die Möglichkeit der Beistandschaft

Zu allen Verfahren und Terminen der Verwaltung kann sich ein Bürger eine Person seines Vertrauens mitbringen. Diese Person steht ihm bei den Verhandlungen bei als sogenannter Beistand, oder sie führt die Verhandlungen für ihn als Bevollmächtigter.
Basiswissen

Rechtsgrundlagen für die Hinzuziehung eines Beistandes

Die Hinzuziehung von Beiständen hat sich in verschiedenen Situationen für Verfahrensbeteiligte sowohl in Hilfeplanverfahren als auch in Gerichtsverfahren als hilfreich und sinnvoll erwiesen. Da nicht selten auch von Gerichten der Anspruch auf Hinzuziehung eines Beistandes bestritten wird, sollten die Rechtsgrundlagen für die Hinzuziehung eines Beistandes bekannt gemacht werden.
Basiswissen

Beistand sein für Pflegeeltern

Pflegeeltern und Pflegekinder haben viel mit Ämtern zu tun, überwiegend mit dem für sie zuständigen Jugendamt. Aufgrund guter Erfahrungen hat sich in einigen Jugendämtern schon so etwas wie eine Beistandskultur im Pflegekinderbereich entwickelt.
Basiswissen

Die Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt hat dafür zu sorgen, dass es Pflegefamilien gibt, bei denen Kinder untergebracht werden können. Dies bedeutet, dass das Jugendamt Pflegefamilien werben, vorbereiten, beraten, betreuen, fortbilden und finanzieren muss.
Basiswissen

Bewerberbogen

Für Adoptionsbewerber: Die verschiedenen Vermittlungsstellen der Jugendämter und der freien Verbände benutzen unterschiedliche Bewerberbögen.
Basiswissen

Pflegekind und Adoption

Eine Adoption ist nur dann möglich, wenn das Kind von seinen leiblichen Eltern zur Adoption freigegeben wird, oder wenn diese Freigabe durch das Amtsgericht ersetzt wird und wenn es annehmende Eltern (hier Pflegeeltern) gibt.
Basiswissen

Beistand für Pflegeeltern und jugendliche oder erwachsene Pflegekinder

Jeder Bürger kann sich zu Gesprächen in der Verwaltung einen Beistand mitnehmen oder einen Bevollmächtigten beauftragen. Die rechtliche Grundlage findet sich im SGB X Paragraf 13.