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Wie wird ein Kind ein Pflegekind?
Themen:
Kinder geraten in ihren Familien in Not. Die Eltern sind nicht in der Lage, das alltägliche Leben mit ihrem Kind geregelt zu bekommen. Aufgrund ihrer eigenen Lebensproblematik sind sie sehr mit sich selbst beschäftigt und können ihren Kindern keine verlässlichen Eltern sein. Manche Eltern können aufgrund einer eigener schweren Erkrankung oder eines Unfalls ihre Kinder nicht mehr versorgen, andere Eltern geraten aufgrund äußerer Umstände wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung in eine schwere Krise.
Zuallererst wird diesen Eltern vom Jugendamt Hilfe angeboten, die darauf abzielt, dass die Eltern ihr Kind wieder selbst versorgen können. Diese sogenannten familienstützenden Maßnahmen (z.B. Sozialpädagogische Familienhilfe) werden für einen längeren Zeitraum angeboten. In dieser Zeit soll sich die Familie wieder stabilisieren, damit die Eltern ihre Kinder wieder eigenverantwortlich erziehen können. In vielen Familien sind die familienstützenden Hilfen erfolgreich, besonders dann, wenn äußere Ursachen für die Familienkrise verantwortlich waren. Liegen die Ursachen der Familienkrise jedoch überwiegend in der Persönlichkeit der Eltern begründet, dann können diese die ihnen angebotenen Familienhilfen häufig nicht annehmen und das Kind lebt weiterhin in einer Gefährdung.
Das Jugendamt muss dann einen Schritt weiter gehen und die Eltern davon überzeugen, dass das Kind erst einmal die Familie verlassen und anderweitig versorgt werden muss. Sind die Eltern damit nicht einverstanden, dann muss das Jugendamt zum Schutz des Kindes das Familiengericht einschalten. Der Familienrichter oder die Richterin kann dann die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie veranlassen.
Manchmal muss ein Kind zu seinem Schutz direkt und schnell aus seiner Familie geholt und untergebracht werden. Dies Kind wird dann "in Obhut" genommen und findet erst einmal Unterkunft in einer Bereitschaftspflegestelle oder einer Heimgruppe.
Recht auf Familie
Kinder haben ein Recht darauf, in einer Familie aufzuwachsen. Daher wird für jedes Kind geprüft, ob es in einer Pflegefamilie leben kann.
- Kann es sich auf Menschen einlassen, kann es Nähe vertragen, möchte es in einer Familie leben?
- Wird die Rückkehr zur Herkunftsfamilie unwahrscheinlich sein?
- Was hat das Kind für Bedürfnisse?
- Gibt es Bewerber, die zu diesem Kind passen?
Spricht alles dafür, dass das Kind in einer Pflegefamilie leben kann, dann müssen der Personensorgeberechtigte und das Jugendamt entsprechend entscheiden.