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Zusätzlich geforderte Untersuchungen
Themen:
Kinder- und Jugendärzte haben festgestellt, dass die aus den 70er Jahren stammenden Vorsorgeuntersuchungen nicht mehr zeitgemäß sind und vor allem in Hinblick auf präventive Maßnahmen lückenhaft sind.
Im Moment sieht das Gesetz im § 26 SGB V (Kinderuntersuchungen) nur die Früherkennung von bereits vorhandenen Erkrankungen und Störungen (Sekundärprävention) vor. Der Bundesverband der Kinder- und Jungedärzte e.V. (BVKJ) hat daher ein Konzept entwickelt, mit dem Krankheiten und Störungen im Kindes- und Jugendalter nicht nur festgestellt sondern auch vorgebeugt werden soll (Primärprävention). Dazu bedarf es allerdings einer gesetzlichen Änderung des § 26 SGB V.
Im Alter von drei Jahren findet momentan keine Vorsorge statt, obwohl dies vor allem in Hinblick auf die Sprachentwicklung und den Kindergarteneintritt dringend notwendig wäre. Während der Schulzeit gibt es eine einzige Untersuchung, die J1. Dies ist zu wenig, gerade auch um auf Schulprobleme wie zum Beispiel Rechenschwäche, Teilleistungsstörungen etc. eingehen zu können. Desweiteren fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ) einen abschließenden Check im späten Jugendalter.
Konkret legte der BVKJ folgende zusätzliche Untersuchungen vor:
- die U7a mit drei Jahren
- die U10 im Alter von 7 bis 8 Jahren
- die U11 im Alter von 9 bis 10 Jahren
- die J2 im Alter von 16 bis 17 Jahren
Viele Kinderarztpraxen bieten diese zusätzlichen Untersuchungen an. Da sie bisher jedoch nicht im gesetzlich vorgeschriebenen Vorsorge-Programm enthalten sind, übernehmen nicht alle Kassen die Kosten. Es ist aber unbedingt empfehlenswert, bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob sie die Kosten übernehmen.
Quelle: Informationsbroschüre des BVKJ e.V.